Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Firma Rümpelman bietet Leistungen im Geschäftsbereich Haushaltsauflösung & Entrümpelung für Privat und Gewerbe an.


Rümpelman: Nachfolgend Auftragnehmer genannt.

Kunde: Nachfolgend Auftraggeber genannt.


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.


Der Auftraggeber akzeptiert die Bedingungen bei der Entgegennahme der vertraglich vereinbarten Leistungen.


§1 Allgemein
Der Auftragnehmer bietet kostenfrei Angebote zur Haushaltsauflösung, Entrümpelung oder Nachlässen an. Das Angebot enthält das Entgelt für die Leistungsdurchführung sowie die Kosten der Entsorgung des nicht wiederverwertbaren Hausrats inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es ist wichtig, dass der Auftraggeber im Voraus klar angibt, welche Gegenstände im Objekt verbleiben und welche entsorgt werden sollen. Wenn der Auftraggeber es versäumt, die Gegenstände in der Auftragsbestätigung aufzulisten, haftet der Auftragnehmer nicht für die Entsorgung der nicht aufgelisteten Gegenstände. Der Auftragnehmer muss innerhalb von zwei Wochen nach der Erstellung des Angebots gebunden bleiben. Der Vertrag wird durch schriftliche oder mündliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber abgeschlossen.


§2 Angebote und Vertrag
Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag jederzeit vor Beginn der Haushaltsauflösung/Entrümpelung zu kündigen. Wenn der Auftraggeber den Auftrag kurzfristig kündigt, kann der Auftragnehmer eine Auftragsausfallpauschale berechnen.


§3 Ausfallregelung

14-10 Tage vorher 30%

9-5 Tage vorher 60%

4-2 Tage vorher 80 %

Einen tag vorher oder am selben werden 100% in Rechnung gestellt.


Die Stornierung muss ausschließlich schriftlich erfolgen. Je nach Zeitpunkt der Stornierung gelten unterschiedliche Schadenersatzregelungen (Siehe Punkt §2.1). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen in den im Angebot beschriebenen Räumen unter Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt durchzuführen. Wenn der Auftragnehmer Dritte heranziehen müssen, um seine Leistungspflichten zu erfüllen, so ist dies erlaubt.


Wenn bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare besondere Aufwendungen und Leistungen benötigt werden, müssen diese zusätzlich vergütet werden. Eine Erweiterung des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss auf Wunsch des Auftraggebers muss ebenfalls gesondert vergütet werden.

Es werden keine verbindlichen Terminangaben für die Durchführung des Auftrags gemacht. Der Auftraggeber kann eine Woche nach dem geplanten Durchführungstermin zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung auffordern. Mit Zugang dieser Aufforderung gerät der Auftragnehmer in Verzug.


§4 Ausführung
Mit Beginn der Haushaltsauflösung und Entrümpelung gehen alle im Haushalt befindlichen Gegenstände und ungefährlichen Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in das Eigentum des Auftragnehmers über.


Der Auftragnehmer ist für die weitere Verwertung oder den Weiterverkauf zuständig und behält möglichen Erlös. Der Auftraggeber ist verantwortlich, sicherzustellen, dass er der Eigentümer der betreffenden Gegenstände ist oder über die vollständige Befugnis zur Übertragung des Eigentums an den Gegenständen verfügt. Der Auftraggeber muss alle Wertgegenstände, die nicht ausdrücklich Bestandteil des Vertrags sind, vor Beginn der Haushaltsauflösung/Entrümpelung entfernen.


Wenn sich gefährliche Abfälle wie beispielsweise Farben, Lösungsmittel, Benzin, Diesel, Öle oder andere gefährliche Stoffe im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Objekt befinden, ist der Auftraggeber verpflichtet, sich selbst um die Entsorgung zu kümmern, sofern dies nicht schriftlich vereinbart wurde.


§5 Haftung  
Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Auftragnehmer für den Schaden, der durch fehlerhafte oder nicht wahrheitsgemäße Auskunft über die Eigentumsverhältnisse entstehen kann. Der Auftraggeber hat das Recht, das geräumte Objekt bei Beendigung des Auftrags gemeinsam mit dem Auftragnehmer zu überprüfen. Wenn der Auftraggeber die Untersuchung und/oder Anzeige von Beanstandungen oder Schäden unterlässt, ist der Auftragnehmer von jeglicher Haftung für Mängel oder Schäden an dem zu räumenden Objekt befreit. Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Haftungsansprüche aufgrund von leichten Fahrlässigkeiten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die höchstmögliche Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beträgt 500,000 Euro, während sie bei Sachschäden 300,000 Euro pro Schadenereignis und nicht pro Person oder Sache beträgt.


§6 Bezahlung
Nach Auftragserledigung muss die Rechnung vor Ort in Bar, per EC / Kreditkarte oder in Echtzeitüberweisung gezahlt werden.


§7 Datenschutz

Der Datenschutz wird vom Auftragnehmer gewahrt und es wird eine diskrete Durchführung des Auftrags garantiert. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, alle im Hausrat befindlichen Dokumente, Fotos oder Datenträger, welche persönliche Daten des Auftraggebers oder Dritter enthalten, vor Beginn der Haushaltsauflösung/Entrümpelung zu entfernen. Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Fall keine Verpflichtung, den Hausrat auf derartige Dokumente zu untersuchen.


Stand: Juli 2024